meh als gmües

Die Gemüsegenossenschaft in Zürich Nord

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Was sind Anteilscheine?

Die Anteilscheine, bzw. die Beträge, die Du dafür einzahlst, bilden für die Genossenschaft das Eigenkapital, das vor allem zur Finanzierung von Investitionen – zum Beispiel Maschinen und Infrastruktur – verwendet wird. Für Dich ist es eine Bescheinigung, dass Du Mitglied bist und Dir ein Anteil (daher der Name) der Genossenschaft gehört. Es gibt Dir damit auch das Stimmrecht in der Genossenschaft. Wichtig ist hierbei zu erwähnen, dass bei einer Genossenschaft das Kopfstimmrecht gilt, d.h. unabhängig von der Anzahl erworbener Anteilscheine hast Du immer nur 1 Stimme. Auch sind die Anteilscheine namentlich auf dich ausgestellt. Du kannst sie also nicht weiterverkaufen oder verschenken. Einzig die Genossenschaft kann und muss Dir den Anteilschein zurückerstatten, wenn Du diese kündest. Das geschieht jeweils auf Ende des Geschäftsjahrs (bei meh als gmües ist das Ende März) und nur sofern die Genossenschaft über genügend Liquidität verfügt. Mit der Kündigung Deines letzten Anteilscheins erlischt auch Deine Mitgliedschaft.